Kategorien von Hyperlinks
Mit einem Klick zum Ziel – Die Kategorien von Hyperlinks
Wo früher mühsam durch Dokumente gescrollt und lange Internetadressen eingegeben werden mussten, da sorgt heute die Implementierung von Querverweisen, sogenannten Hyperlinks, dafür, dass ein einzelner Mausklick den Nutzer an sein Ziel bringt. Hyperlinks, oder kurz Links, finden sich in allen Arten von Dokumenten, besonders im World Wide Web. Dabei reicht ihre Nutzung vom Springen durch Dokumente innerhalb einer Textdatei durch sogenannte “Ankerpunkte” bis hin zum Aufrufen von Werbepartnern.
Die Unterscheidung von Deep- und Surface-Link
Alle Link-Arten lassen sich in die zwei Kategorien Deep- und Surface-Link einordnen und können an ein Grafikelement, wie einen Textteil oder ein Bild, gebunden werden. Beim Anklicken wird der betreffende Querverweis aktiviert und der Nutzer wird auf das jeweilige Ziel weitergeleitet.
Der Surface-Link führt dabei unmittelbar auf die Startseite einer Internetdomäne. Ein eingebundener Hyperlink führt somit beispielsweise zu „http://www.domainname.de/“, niemals aber zu „http://www.domainname.de/unterseite/“.
Diese Funktion, das Aufrufen einer Unterseite einer betreffenden Internetdomäne, ist die Funktion des Deep-Links, dessen Aktivierung auf einen speziellen Teil innerhalb eines fremden Aufgebots verweist und die Startseite umgeht.
Dieses „Umgehen“ der Startseite ist auch der Grund, warum Deep-Links rechtlich nicht immer einwandfrei sind. Während der Verweis einer Internetseite auf ein spezielles Angebot einer anderen Seite durchaus legal sein kann, kann auch das Gegenteil der Fall sein. Folgende Beispiele sollen den Unterschied verdeutlichen:
Eine Seite, die Filmkritiken anbietet, ein Partnerschaftsabkommen mit einem Internetshop geschlossen hat und innerhalb der Filmkritiken die Möglichkeit zum Erwerb eines Films innerhalb des Internetshops bietet, handelt rechtlich einwandfrei und verdient durch das Partnerschaftsabkommen möglicherweise sogar eine Provision am Verkauf, da der Querverweis eine Werbung für den Partner darstellt.
Ebenfalls unproblematisch ist das Erstellen von “Lesezeichen” innerhalb des nutzereigenen Browsers. Hier wird fremder Inhalt zwar “verlinkt”, die Nutzung erfolgt jedoch nur für private Zwecke des Nutzers, beispielsweise dem schnellen Aufrufen eines Internetshopangebots zu einem späteren Zeitpunkt, und stellt somit keine Rechtsverletzung dar.
Eine Seite, die ohne Absprache auf fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalt verweist und diesen Inhalt fälschlicherweise als seinen eigenen ausgibt, handelt dagegen rechtlich nicht einwandfrei und kann für dieses Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden. Häufigste Missbrauchart ist dabei das “Hotlinking”, bei dem das Ziel des Querverweises nicht erst bei Aktivierung durch einen Klick aufgerufen wird, sondern der einen ganz bestimmten Inhalt einer fremden Seite, so beispielsweise ein Video oder ein Bild, unmittelbar in die Seite mit einbindet. So kann möglicherweise spontan nicht erkannt werden, dass es sich bei dem angezeigten Inhalt garnicht um ein Eigentum der jeweiligen Seite handelt.
Unserer Linktips:
Informationen zum Thema Holz und Garten www.garten-mit-holz.de
Blog zum Thema neuer Trend im Garten, viele Informationen über Trendprodukte www.garten-trends.de
Neue Trendprodukte vorgestellt www.trend-wegweiser.de
Informationen rund um Outdoorprodukte www.outdoor-traum.de