Definition Deep Link

Als Deep Links werden Hyperlinks bezeichnet, die direkt zu einer bestimmten Unterseite eines Web Angebotes führen. Das Wort „Deep“ bezieht sich dabei auf die tiefer liegende Ebene einer Website, aus der dieser Inhalt stammt. Im Gegensatz dazu stehen Surface Links, also „oberflächliche Links“, die jeweils die Startseite einer Website aufrufen. Bei Surface Links führt der erste Einstieg immer über die Homepage, und somit über jene Seite die vom Anbieter als primäre Oberfläche festgelegt wurde. Deep Links hingegen ermöglichen einen Zugang, der nicht gezwungenermaßen über diese erste Seite erfolgt. Ein Beispiel dafür wäre das Suchen über eine Suchmaschine: diese rufen jeweils die Unterseite auf, auf der die vom Benutzer definierten Suchbegriffe enthalten sind, unabhängig davon ob es sich um die Startseite oder eine Unterseite handelt.

Die Unterscheidung von Surface Links und Deep Links ist zunehmend von rechtlicher Brisanz, besonders im Bereich kommerzieller Content Anbieter. Diese vertreten die Meinung, dass Deep Links einzelne Inhalte aus bestehenden Inhalten herauslösen. Dadurch kommt es zu einer mangelnden Transparenz, indem Inhalte dem jeweiligen Anbieter nicht mehr klar zugeordnet werden können. Mehrere Content Anbieter sahen dadurch in den letzten Jahren ihre Urheberrechtsansprüche klar verletzt. Mit der Paperboy Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. Juli 2003 wurde jegliche rechtliche Verletzung durch Deep Links am Beispiel des Nachrichten Suchdienstes Paperboy eindeutig widerrufen. Paperboy hatte auf Anfrage der Benutzer diejenigen Veröffentlichungen in Form einer Auflistung nachgewiesen, die den vom Nutzer vorgegebenen Suchkriterien entsprachen. Dadurch wurden die Benutzer direkt zu den Inhalten geführt, und somit vorbei an der Homepage des Nachrichten Anbieters. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Hyperlink, der zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt wurde, das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk nicht berührt. Außerdem wurde festgehalten, dass Anbieter, die urheberrechtlich geschützte Inhalte im Netz ohne technische Zugangsbeschränkung einsetzen, dadurch deren Nutzung ermöglichen. Der Bundesgerichtshof entschied weiter, dass die Verantwortung bei dem jeweiligen Content Anbieter selbst liegt. Auch die Suchmethoden von Suchmaschinen, die sehr oft unmittelbar zu Deep Links führen, werden durch das Paperboy Urteil legitimiert. Laut Paperboy Urteil handeln Internet Suchdienste, die öffentlich zugänglich gemacht Inhalte erfassen, nicht wettbewerbswidrig.

Die Vorteile von Deep Links liegen ganz klar in der Benutzerfreundlichkeit. Wenn ein Benutzer über einen Internet Suchdienst Suchbegriffe eingibt, möchte er direkt zu den Treffern gelangen, in denen diese häufig auftauchen. Muss er dann aber erst über die Startseite einsteigen, und selbstständig zu der jeweiligen Unterseite navigieren, kann dies erstens umständlich und zweitens zeitintensiv werden. Außerdem wird dadurch die Sinnhaftigkeit von Internet Suchdiensten ad absurdum geführt. Gerade weil Suchmaschinen direkt zu Unterseiten mit dem gewünschten Suchbegriff führen, werden sie auch benutzt. Dahinter steht der Wunsch aus einer Fülle von Informationen, möglichst schnell Inhalte mit hoher Relevanz aufzurufen. Das Internet zeichnet sich gerade durch die vielfachen Vernetzung seiner Inhalten aus. Würde dies unterbunden, verliert das Internet ein wesentliches Charakteristikum seiner Anwendung.

Meist steht hinter dem Wunsch der Unterbindung von Deep Links ein kommerzielles Interesse. Aus Sicht eines Unternehmens ist es von Vorteil, wenn sich Benutzer ausgehend von der Startseite durch das gesamte Angebot navigieren. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, auch auf Inhalte zu stoßen nach denen man zwar nicht explizit gesucht hat, die jedoch ebenfalls von Interesse für den Benutzer sein können. Kommerzielle Anbieter haben großes Interesse daran, ihr gesamtes Angebot zu präsentieren. Auch Werbeeinschaltungen können dadurch nicht umgangen werden.

Technische Zugangsbeschränkungen zu Deep Links sind möglich. Dazu gehört die Vergabe einer Session ID oder eine Kontrolle der Zugangsberechtigung über die IP Adresse. Mittels Meta Tag kann Deep Linking für Suchmaschinen unterbunden werden . Solche Regulierungen seitens des Anbieters können auch abseits von kommerziellen Interessen Sinn machen, sofern eine Unterseite inhaltlich auf die hierarchisch übergeordnete angewiesen ist. Ein Beispiel dafür wäre es, direkt auf ein Bestellformular zu verlinken, wenn auf der hierarchisch übergeordneten Seite die allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive Zahlungs- und Lieferbedingungen ausgewiesen sind.

Möchte man als Anbieter Deep Linking unterstützen, muss man dafür die technischen Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört eine übersichtliche Website Navigation, die zulässt dass ein User auch auf einer Unterseite weiß, wie er jederzeit über die Startseite dorthin gelangen kann. Das lässt sich zum Beispiel durch den Einsatz von Breadcrumbs sehr leicht umsetzen. Auch ein Link von einer Unterseite zurück zur Startseite verbessert die Navigation und erleichtert den Einsatz von Deep Links.

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